§1. Gegenstand des Vertrages mit den Kunden sind raumplanerische Leistungen wie beispielsweise Entwurf und die Planung von Gestaltungs- und Einrichtungskonzepten, sowie entsprechende Designleistungen. Die vertragsspezifischen, von Coastalsimplicity zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen. Die Angebote von Coastalsimplicity verstehen sich freibleibend. Besondere Ausführungswünsche sind vom Kunden bei Auftragsvergabe in schriftlicher Form anzugeben.
§2. Ein Vertrag kommt durch die Zahlung des Komplettpreises durch den Kunden mit Zahlungseingang bei Coastalsimplicity zustande. Die Bearbeitung des Auftrags beginnt mit Eingang des Rechnungsbetrags. Eine Auftragserteilung per E-Mail ist auch ohne Unterschrift des Kunden für diesen bindend.
$3. Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen und/oder gewünschte Mehrleistungen, die über das gekaufte Angebot enstehen, stellen neue Aufträge dar, welche gesondert zu vergüten sind.
$5. Inhalte und/oder Abbildungen aus von Coastalsimplicity angefertigtem oder vorgelegten Entwürfen oder sonstigen Anschauungsmaterial sind grundsätzlich unverbindliche Eigenschaftsangaben. Abweichungen der von Coastalsimplicity erbrachten Leistungen hinsichtlich Form, Farbgebung, Material oder Gewicht von Inhalten und/oder Abbildungen stellen lediglich dann Mängel dar, soweit hierdurch vom Inhalt des erteilten Auftrages wesentlich abgewichen wird.
§6. Messbare Werte in den Leistungsbeschreibungen sind als Eigenschaftsangaben mit einer Toleranz von +/- 10% zu verstehen. Abweichungen innerhalb dieses Rahmens stellen nur Mängel dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder eine exakte Einhaltung des Wertes für den Inhalt des Auftrages wesentlich ist.
§7. Liefer- und Leistungstermine oder –fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
Liefer- und Leistungstermine oder -fristen beginnen frühestens mit der Auftragsbestätigung.
§8. Stellt das Unternehmen den Entwurf für den Auftraggeber her, stehen Coastalsimplicity etwaige Urheberrechte sowie das Eigentum am Entwurf zu. Es werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt. Die Nutzungsrechte werden erst mit der vollständigen Bezahlung des Auftrages übertragen.
§9. Coastalsimplicity schuldet lediglich den Entwurf und nicht die Herstellung der Endfassung selber. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 7 Tagen Veränderungen für die einmalige Korrektur vorzuschlagen.
§10. Kann der von Coastalsimplicity übernommene Auftrag bei dem vorgesehenen Kunden aus Gründen, die nicht bei Coastalsimplicity liegen, nicht hergestellt werden, ist Coastalsimplicity berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall eines solchen Rücktritts keine Ansprüche zu. Die Entwürfe sind auch bei Nichtgefallen kostenpflichtig.
§11. Veränderungen an herausgegebenen Dateien und Layouts sind ohne die Zustimmung von Coastalsimplicity rechtswidrig und werden strafrechtlich verfolgt. Änderungen bleiben ausschließlich uns vorbehalten.
§12. Produkte, Marken sowie Hersteller sind als unverbindliche Empfehlungen zu verstehen.
§13. Kundenprojekte oder Realisierungen werden ausschließlich nach Einholung einer schriftlichen Freigabe des Kunden als Referenz verwendet.
§14. Das Recht auf Namensnennung des Designers auf dem Endprodukt wird hingewiesen und bleibt vorbehalten.
§15. Im Falle der Unwirksamkeit eine der obig oder im Vertrag genannten Bestimmungen, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
§16. Für Streitigkeiten wird der Sitz des Unternehmens als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt allgemein das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§17. Bildrechte: Alle Nutzungsrechte an Bildmaterial auf Coastalsimplicity liegen bei Coastalsimplicity, unseren Partnern oder den Bildagenturen. Die Nutzung des Bildmaterials – in welcher Form auch immer – ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung von Coastalsimplicity vor.
§18. Projekte im Bereich Redaktion oder Events werden separat als gesonderte Projektvereinbarung schriftlich beauftragt.